Die Unites Nations Organization, kurz auch UNO oder UN genannt, ist eine Vereinigung zwischen 193 Staaten. Sie ist eine internationale Organisation und völkerrechtlich global anerkannt (und somit auch Träger von Rechten und Pflichten). [1]
Die UNO entstand als zweiter Anlauf zur Gründung einer internationalen Organisation nach dem scheitern des Völkerbundes mit dem zweiten Weltkrieg. Als Grundlage der Gründung der UNO diente die "Atlantik-Charta", welche von dem damaligen amerikanischen Präsidenten Franklin D. Roosevelt und dem britischen Premierminister Winston Churchill entwickelt und am 14. August 1941 veröffentlicht wurde. In dieser legten sie ihre Vorstellung für die Zukunft nach dem Krieg fest, welche auch eine neue internationale Organisation enthielt. [1] [2] [3]
1944 - Februar 1945
Nun beginnen die USA und Großbritannien auch mit Russland und China über jene neue Organisation zu verhandeln. Daraus resultierte ein Abschlusspapier, welches als Grundlage der späteren UNO Charta genutzt wird. Des Weiteren werden hier die Grundlagen verschiedener Organisationen der Vereinten Nationen gelegt. [3]
April bis Juni 1945
Vertreter von 50 Nationen kamen zu einer Konferenz in San Francisco zusammen um dann die endgültigen Inhalte der UNO-Charta festzulegen und am 26. Juni 1945 unterzeichnet. Kurze Zeit später unterzeichnete auch Polen als 51. Mitgliedsstaat die Charta. Diese trat dann am 25. Oktober 1945 in Kraft (zu diesem Datum gibt es zum Anlass der einen internationalen Feiertag ). [1] [3]
Die Ziele der UNO sind in ihrer Charta niedergeschrieben. Neben den Zielen sind dort aber auch Grundsätze und die mit den Zielen verbundenen Aufgaben der UNO festgelegt.
Jene Ziele, die sich die UNO gesetzt hat sind in Kapitel 1 der Charta, genauer genommen in Artikel 1 bzw. Artikel niedergeschrieben oder lassen sich aus diesen schlussfolgern. Dabei ist das zuerst genannte Ziel den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren. Dieses Ziel ist in der Hinsicht fest mit der UNO verknüpft, als das es bei der Gründung der UNO gerade unter den Eindrücken des ersten Weltkrieges entstand. Um dieses Ziel durchsetzen zu können, versucht die UNO erst einmal, Konflikte vorzubeugen, damit gar nicht erst ein Krieg eintritt. Bei dennoch entstandenen (oder schon lange anhaltenden) Konflikten kann die UNO den Kriegsparteien helfen, Frieden zu schließen. Sie setzt sich dabei aber auch langfristig ein, den entstandenen Frieden zu sichern. [5] [4]
Des Weiteren setzt ich die UNO für den Schutz von Menschenrechten ein. Dieser Punkt wurde mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahre 1948 in die Charta der UNO mit aufgenommen. Außerdem wurde im Jahre 2006 der Menschenrechtsrat gegründet, welcher die zuvor vorhandene Kommission für Menschenrechte ablöste. Daneben kann der Generalsekretär der UNO Sonderbeauftragte ernennen, welcher gegen bestimmte Menschenrechtsverletzungen vorgehen. Diese sind aber nur ein paar wenige Beispiele, wie die UNO sich für den Schutz von Menschenrechten einsetzen kann. [5]
Auch hat sich die UNO zum Ziel bzw. zur Aufgabe gesetzt, Humanitäre Hilfe zu leisten. Genauer gesagt bedeutet dies, dass die UNO globale Zusammenarbeit unterstützt, damit soziale, kulturelle und humanitäre Probleme gelöst werden können. Außerdem war dieses Ziel ursprünglich auch eine indirekte Folge der Eindrücke des zweiten Weltkriegs, nachdem die UNO bei dem Wiederaufbau geholfen hat. Heute finden solche Hilfseinsätze gerade nach Katastrophen wie Naturkatastrophen statt, bei dem die UNO die nationalen Behörden unterstützt. [5]
Die UNO fördert außerdem nachhaltige Entwicklungen. Dieses Ziel steht unter anderem mit dem Grundsatz der UNO in Einklang, das "Wohlbefinden des Menschen zu Verbessern". Außerdem unterstützt es andere Ziele wie das der humanitären Hilfe, da es besser ist, Katastrophen wie zum Beispiel Naturkatastrophen mit nachhaltiger Vorsorge zu verhindern, bevor sie überhaupt passieren. Die UNO hat sich diesbezüglich im Jahre 2015 im Rahmen der Agenda 2030 17 Ziele gesetzt, mit welchen sie sich einen Rahmen für ihr aktuelles Handeln gesetzt haben. [5] [6]
Zuletzt setzt sich die UNO dafür ein, das Völkerrecht zu bewahren. Darunter fallen einige Aspekte, wie zum Beispiel das Streitschlichten zwischen Staaten. Um dieses Ziel umzusetzen, gibt es unter anderem den Internationalen Gerichtshof. [5]
Artikel 1
Den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;
Freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen;
Eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen;
Ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.
Artikel 2
Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.
Alle Mitglieder erfüllen, um ihnen allen die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Rechte und Vorteile zu sichern, nach Treu und Glauben die Verpflichtungen, die sie mit dieser Charta übernehmen.
Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.
Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.
Alle Mitglieder leisten den Vereinten Nationen jeglichen Beistand bei jeder Maßnahme, welche die Organisation im Einklang mit dieser Charta ergreift; sie leisten einem Staat, gegen den die Organisation Vorbeugungs- oder Zwangsmaßnahmen ergreift, keinen Beistand.
Die Organisation trägt dafür Sorge, dass Staaten, die nicht Mitglieder der Vereinten Nationen sind, insoweit nach diesen Grundsätzen handeln, als dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.
Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden; die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt.
[4]