Die UNO setzt sich aus einem komplexen System verschiedener Organe zusammen. Dabei sind diese in Hauptorgane, Nebenorgane und Sonderorgane unterteilt. Jedes der Organe ist eine bestimmte Aufgabe bzw. ein bestimmtes Aufgabenfeld zugeteilt. Rechtlich legt das Kapitel 4 der Charta den Grundbaustein für diesen Aufbau. Demnach gibt es 6 dauerhafte Hauptorgane und zusätzlich können weitere Nebenorgane gegründet werden. Auch wird in der Charta die Zusammensetzung der Organe, aber auch ihre Aufgaben und Befugnisse geregelt.
Zu den Nebenorganen gehört unter anderem der Menschenrechtsrat, die Abrüstungskonferenz aber auch die Universität der UNO. Weitere Organisationen wie die WHO aber auch die UNESCO gehören zu den Sonderorganen. [1] [12]
Hier wird der Aufbau (mit allen Organen) noch einmal etwas deutlicher:
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Das sind mit die wichtigsten Organe (entsprechend Artikel 7 der Charta) in der UNO etwas näher erläutert. Sie gehören im System der UNO zu den Hauptorganen:
Die Generalversammlung ist das zentrale Beratungsorgan der UNO, in dem alle Mitgliedsstaaten vertreten sind. Neben ihrer repräsentativen Aufgabe ist sie das politische bzw. beratende Organ. Die Mitglieder der Generalversammlung entscheiden unter anderem über den Haushalsplan oder die Aufnahme von neuen Mitgliedsstaaten. Außerdem wenden hier die nicht ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates aber auch der UN-Generalsekretär sowie die Richter des Internationalen Gerichtshof gewählt. Zuletzt kann die Generalversammlungen Vorschläge bzw. Empfehlungen an Staaten machen.
Der Sicherheitsrat hat die Aufgabe für Frieden und Sicherheit auf der Erde zu sorgen, dass heißt ihn dort, wo es nötig ist, wiederherzustellen aber ihn auch zu bewahren. Außerdem kann er Empfehlungen für einen neuen Generalsekretär aussprechen und ist auch verantwortlich für die internationalen Strafgerichte. In erster Linie versucht er ein Konflikt friedlich zu lösen. Jedoch dürfte der Sicherheitsrat im Notfall ebenso Gewalt anwenden (bzw. seine Anwendung genehmigen), um die Sicherheit wiederherzustellen. Auch kann er zum Beispiel Sanktionen verhängen. Der Sicherheitsrat setzt sich aus insgesamt 15 Mitgliedern zusammen, von denen 5 ständige und 10 nicht ständige Mitglieder sind.
Der Wirtschafts- und Sozialrat ist für die Zusammenarbeit gerade bei wirtschaftlichen und sozialen Aspekten zuständig. Neben der Koordinierung der Zusammenarbeit von verschiedenen Sonderorganen sind die Aufgaben des Wirtschafts- und Sozialrates nach der Charta die Lösung von verschiedenen Problemen in diesem Bereich, aber auch für die Förderung von Menschenrechten zuständig. Der Wirtschafts- und Sozialrat setzt sich aus 54 von der Generalversammlung gewählten Mitgliedern zusammen.
Das Sekretariat der UNO ist hauptsächlich für die Verwaltung der verschiedenen Organe zuständig. Außerdem unterstützt es diese in verschiedenen Aspekten. Der Vorsitzende des Sekretariats, also der Generalsekretär hat das höchste Amt in der UNO und repräsentiert diese.
Der internationale Gerichtshof ist für die juristischen Angelegenheiten der UNO zuständig. Es urteilt in internationalen juristischen Konflikten, kann aber auch zum Beispiel Gutachten erstellen. Einige Staaten sind per Vertrag an ihn gebunden, was bedeutet, dass sie an Gerichtsverfahre des internationalen Gerichtshofes teilnehmen müssen. Der internationale Gerichtshof ist aus 15 Richtern zusammengesetzt, welche sowohl von der Generalversammlung als auch vom Sicherheitsrat gewählt werden.
Zuletzt gibt es, zumindest nach der Charta das Verwaltungsorgan "die Treuhand". Diese ist mittlerweile jedoch seit 1994 nicht mehr aktiv, da es seitdem keine Treuhandgebiete in der Form mehr gibt. Ihre ehemalige Aufgabe war es, Länder, welche von Kolonialmächten beherrscht wurden, wieder zur Selbstständigkeit zu verhelfen.
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